AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der IT Consult AG
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AGB der IT Consult AG Stand August 2006.pdf (100KB)

1. Einbeziehungsvereinbarung der AGB

1.1 Einbeziehungsklauseln gegenüber Verbrauchern

Alle Lieferungen und Leistungen ( einschließlich Dienst und Beratungsleistungen ) der IT Consult AG erfolgen aufgrund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IT Consult AG. Die IT Consult AG weißt den Kunden auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich hin.

Dem Kunden werden auf Verlangen die einschlägigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IT Consult AG ausgehändigt. Sie können darüber hinaus auch online eingesehen, heruntergeladen und ausgedruckt werden unter www.itconsult-ag.de.

1.2 Einbeziehungsklausel für Rechtsgeschäfte, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist ( gegenüber Unternehmern ( § 14), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlichen Sondervermögen.

Alle Lieferungen, Leistungen ( einschließlich Dienst- Entwicklungs- und Beratungsleistungen) und Angebote von IT Consult AG erfolgen ausschließlich aufgrund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IT Consult AG. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen IT Consult AG und dem Vertragspartner in der jeweils gültigen Fassung.

Spätestens mit Entgegennahme der Leistungen oder Lieferungen durch den Vertragspartner gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen.

1.3 Regelung bei Kollision von AGB beider Vertragspartner

Widersprechende AGB stehen grundsätzlich der Wirksamkeit des Vertrages nicht entgegen, wenn die beiden Vertragspartner mit der Vertragsdurchführung beginnen.

Soweit die AGB der jeweiligen Vertragspartner nicht übereinstimmen, gilt hinsichtlich des wirksam gewordenen Vertragsinhaltes folgendes:
Zunächst werden die widersprüchlichen AGB insoweit Vertragsbestandteil, als sie für die IT Consult AG günstig sind.

Alle übrigen nicht übereinstimmenden AGB werden nicht Vertragsinhalt. Wenn nicht nach Auslegung des Vertrages und Berücksichtigung der Interessen der Vertragsparteien keine Regelung ermitteln lässt, tritt an die Stelle der kollidierenden AGB die einschlägige gesetzliche Regelung ( § 306 II ).

2. Vertragsschluss und Vertragsinhalt 2.1.1 Zustandekommen des Vertrages

Soweit keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden ist die IT Consult AG an die in ihrem Angebot angegebenen Produktspezifikationen, Leistungen und Preise für die Dauer von 30 Tagen, ab Erstellung des Angebotes gebunden.
Dies gilt nur, sofern das Angebot von Seiten der IT Consult AG schriftlich ausgefertigt, und dem Kunden bereits übergeben wurde.
Der Kunde kann ein Angebot innerhalb von einer Woche annehmen.
Das Schweigen von IT Consult AG auf eine Anfrage oder einen Vertragsantrag des Kunden gilt nicht als Annahme.
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch eine Auftragsbestätigung ( schriftlich oder in Textform ) oder durch unsere Lieferung zustande. Dies gilt auch, wenn wir anders lautende Bedingungen des Kunden nicht widersprechen.

2.1.2 Geltung der AGB der IT Consult AG

Die AGB der IT Consult AG gelten im Rahmen der mit dem Kunden abgeschlossenen Einzelvereinbarungen, es sei denn, es wurden zu bestimmten Punkten abweichende Individualvereinbarungen getroffen.

Im Falle des Erwerbs von IT Consult AG hergestellter Software gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die jeweils einzeln für das entsprechende Produkt geregelten Lizenzbedingungen, die der Kunde beim Erwerb des entsprechenden Produktes erhält und anerkannt werden.

2.1.3 Nebenabreden, Zusicherungen, sonstige Vereinbarungen

Nebenabreden, Zusicherungen, und sonstige Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, damit Unklarheiten über Vertragsinhalte verhindert werden.

Alle Änderungen und Ergänzungen des geschlossenen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, damit Unklarheiten über geänderte bzw. ergänzte Vertragsinhalte verhindert werden.
Die schriftliche Bestätigung der Änderungen oder Ergänzungen darf nur durch einen bevollmächtigten Vertreter der IT Consult AG erfolgen.

Der schriftlich geschlossene Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung über die Leistungspflichten von IT Consult AG dar.

2.1.4 Beteiligung Dritter am Vertragsschluss

Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, sind Angaben in einem Kaufvertrag über Finanzierung ( Bsp.: Leasing ) lediglich Zahlungsbedingungen und berühren die Gültigkeit des zugrunde liegenden Vertrages, insbesondere eines Kaufvertrages nicht.

2.2 Vertragsdurchführung 2.2.1 Lieferbedingungen, Leistungsumfang und Preisstellung

Für den Inhalt der Lieferverpflichtung sind ausschließlich die von der IT Consult AG erteilten Auftragsbestätigungen, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die jeweiligen Lizenzbedingungen maßgebend.
Die IT Consult AG ist zu Teillieferungen berechtigt.

Abweichungen der gelieferten Ware und Dienstleitungen von den Angebotsunterlagen sind zulässig, sofern sie für den Kunden zumutbar sind und die vertraglich vorausgesetzten wesentlichen Leistungen des bestellten Programms in vollem Umfang erfüllt werden.
Technische Änderungen bleiben vorbehalten.

Wird die bestellte Ware im Lieferprogramm der IT Consult AG durch eine neue Ware ersetzt, die sämtliche im Vertrag vorausgesetzten Eigenschaften genauso gut oder besser erbringt, ist die IT Consult AG berechtigt, anstelle der bestellten Ware die neue Ware zu liefern. Die IT Consult AG kann in diesem Fall den Preis um denselben Prozentsatz anpassen, um den der Preis für die neue Ware den Preis für die alte Ware übersteigt. Bei einer Preiserhöhung um mehr als 20 % kann der Kunde das aus der Bestellung resultierende Vertragsverhältnis innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Erhalt der Rechnung zu dem Zeitpunkt kündigen, ab dem die Preiserhöhung gelten soll.

IT Consult AG kann Konstruktions- und Formänderungen des Vertragsgegenstandes vornehmen, soweit diese Veränderungen nicht grundlegend sind und durch diese Veränderungen der gewöhnliche oder vertragsgemäße Zweck allenfalls unerheblich eingeschränkt wird.

Eine Benutzerdokumentation wie zum Beispiel bei Software, gilt als verbindliche Beschreibung der von IT Consult AG zu erbringenden Leistung.

Die Lieferzeit wird von der IT Consult AG gesondert festgelegt. Die so festgelegte Lieferzeit kann grundsätzlich nur als annährende verstanden werden.

Eine angemessene Verlängerung der Lieferzeit tritt außerdem dann ein bei
a) Vorliegen von außerhalb des Willens der IT Consult AG liegender unvorhergesehener Ereignisse , wie zum Beispiel höherer Gewalt, Aus- und Einfuhrverbote oder
b) Verzögerungen oder Ausfälle bei der Anlieferung von vertragsgegenständlichen Teilen an IT Consult AG
c) Streik, bzw. Aussperrung bei der IT Consult AG. In den Fällen a),b),c) bleibt es dem Kunden unbenommen, nach Setzung einer angemessenen Frist zur Leistungserbringung und im Falle ihres fruchtlosen Ablaufs vom Vertrag zurückzutreten.
Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nicht zu, es sei denn, IT Consult AG trifft eine Pflichtverletzung.

Die Regelungen a)-c) gelten entsprechend, wenn die dort genannten Umstände bei einem Lieferanten oder Unterlieferanten der IT Consult AG eintreten.
Ist das Leistungshindernis nicht nur vorübergehend und nicht von der IT Consult AG verschuldet, ist IT Consult AG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Dem Kunden stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche im Zusammenhang mit dem Vertragsrücktritt gegen IT Consult AG zu.

IT Consult AG behält sich einen Rücktritt vom Vertrag vor, wenn keine Leistungsmöglichkeit besteht.
Keine Leistungsmöglichkeit besteht insbesondere dann, wenn die verkaufte Ware oder Dienstleistung trotz zumutbarer Anstrengungen nicht oder nur wesentlich überteuert beschafft werden kann.
IT Consult AG hat den Rücktritt vom Vertrag und den Rücktrittsgrund dem Kunden unverzüglich mitzuteilen.

Nachträgliche Wünsche des Kunden nach Änderungen oder Ergänzungen des vertraglichen Leistungsinhaltes verlängern die vereinbarte Lieferzeit in angemessenem Umfang. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt und vereinbart.

Der Kunde ist vollumfänglich für die Daten- und Systemsicherung verantwortlich. Er ist verpflichtet, bevor die IT Consult AG an Hard- bzw. bei Software Änderungen vornimmt, vorgängig die nötige Sicherung durchzuführen. IT Consult AG kann zu keinem Zeitpunkt für angefallenen Datenverlust bzw. Schäden, verursacht durch den ganzen oder teilweisen Ausfall eines oder mehrer Systeme, haftbar gemacht werden.
In diesem Zusammenhang kann der Vertragspartner auch keinen entgangenen Gewinn geltend machen.

Die Preise verstehen sich in € rein netto exkl. MwSt., zuzüglich Transport- Verpackungs- und Wegkosten zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer sofern nichts anderes vereinbart wurde. Es gelten die jeweils aktuell gültigen Preislisten. IT Consult AG behält sich marktbedingte Preisanpassungen oder solche als Folge konkreter Kostensenkungen- bzw. steigerungen vor.

Bei der Berechnung des zeitlichen Aufwandes für die Installation von zusätzlicher Hard- bzw. Software wird eine Standartinstallation vorausgesetzt, die fehlerfrei läuft. Zudem muss die auf dem System installierte Software für anfällige Nachinstallationen zur Verfügung stehen.
Mehraufwand, der auf eine unvollständige oder fehlerhafte Installation oder fehlende Software zurückzuführen ist, wird zusätzlich in Rechnung gestellt.

Der Kunde akzeptiert einen Mehraufwand von 20% im Vergleich zum offerierten Aufwand ohne vorgängige mündliche oder schriftliche Anmeldung durch die IT Consult AG. Bei darüber hinausgehendem Mehraufwand setzt IT Consult AG den Kunden in Kenntnis. Die bis dahin noch nicht ausgeführten Arbeiten werden erst nach der Zustimmung durch den Kunden erledigt.

2.1.2 Geltung der AGB der IT Consult AG

(1) IT Consult AG behält sich das Eigentum an gelieferten Sachen vor, bis sämtliche Ansprüche, die IT Consult AG gegen den Kunden jetzt oder im Zusammenhang mit den gelieferten Sachen zukünftig zustehen, beglichen sind. Kommt der Kunde mit 2 aufeinander folgenden Zahlungen in Verzug, so steht der IT Consult AG ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu.

(2) Ist der Kunde selbst Händler, gilt folgende, die vorherige Klausel ergänzende Regelung: Der Kunde ist berechtigt, die von IT Consult AG unter dem beschriebenen Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit IT Consult AG tritt der Kunde seine Forderungen aus einer Weiterveräußerung der Sachen an IT Consult AG ab. Die einzelne Forderung muss dabei hinreichend individualisierbar sein.Der Kunde ist ermächtigt, diese Forderung gegen seinen Abnehmer selbst einzuziehen. IT Consult AG behält sich das Recht vor, dem Käufer der Sachen die Abtretung anzuzeigen und die Forderung selbst einzuziehen, falls der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt. Kommt der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, ist er verpflichtet, auf Verlangen von IT Consult AG die erforderlichen Daten mitzuteilen, insbesondere Namen, Adresse, Telefonnummer des Käufers, die an ihn veräußerten Waren, damit IT Consult AG dem Käufer gegenüber die Abtretung der Forderung anzeigen und diese selbst einziehen kann. Bei Pfändungen oder anderen Beeinträchtigungen des Vorbehaltseigentums oder des abgetretenen Zahlungsanspruchs durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt und das Eigentum von IT Consult AG sowie auf die Forderungsabtretung hinzuweisen. Zusätzlich ist der Kunde verpflichtet, IT Consult AG unverzüglich telefonisch und unter Angabe des Sachverhalts zu informieren und auf Verlangen zusätzlich schriftlich zu unterrichten. Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, IT Consult AG den Namen des oder der Dritten, die eine Sach- oder Forderungspfändung betreiben oder sonstige Beeinträchtigungen verursachen, so mitzuteilen, dass IT Consult AG in der Lage ist, seine rechtlichen Interessen dem Dritten gegenüber zu wahren.

2.2.3. Zahlungspflicht des Kunden

(1) Sind zur Herstellung der Betriebsbereitschaft der von IT Consult AG GmbH gelieferten Sachen Installation, Montage und Einrichtungen erforderlich, so werden diese Leistungen von IT Consult AG gesondert in Rechnung gestellt, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich eine entgegenstehende Abrede getroffen. Für die Höhe der Kosten sind die im Zeitpunkt des Leistungsauftrags gültigen Preislisten von IT Consult AG maßgeblich. Sämtliche Unterstützungsleistungen, die IT Consult AG anbietet und die der Kunde in Anspruch nehmen möchte (z.B. Installation, Demonstration der Betriebsbereitschaft, Einweisung, Schulung oder Beratung) sind gesondert nach Aufwand zu vergüten. Die Höhe der Stundensätze, Reise– und sonstige Nebenkosten richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste von IT Consult AG.

(2) Preiserhöhungen und Erhöhungen der gesetzlichen Umsatzsteuer trägt der Kunde, wenn die Lieferungen oder Leistungen vereinbarungsgemäß später als fünf Monate nach Vertragsabschluß erfolgen. Das gleiche gilt, wenn die Lieferung oder Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, später als fünf Monate nach Vertragsschluss erfolgt. Liegen diese zeitlichen Voraussetzungen nicht vor, ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung der Preiserhöhung den Vertrag rückgängig zu machen. Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der Willenserklärung des Kunden bei IT Consult AG. Bei einem Rechtsgeschäft, an dem ein Verbraucher nicht beteiligt ist, steht dem Kunden das vorgenannte Rücktrittsrecht nicht zu.

2.2.4. Aufrechnung, Abtretung, Zurückbehaltung, Übertragung von Rechten u. Pflichten

(1) Der Kunde kann gegenüber IT Consult AG mit einer Forderung nur aufrechnen oder diese nur abtreten, wenn sie von IT Consult AG unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

(2) Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht, das auf einem anderen Vertragsverhältnis mit IT Consult AG beruht, nicht geltend machen.

(3) IT Consult AG ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. IT Consult AG zeigt die Übertragung von Pflichten und Rechten dem Kunden an. Der Kunde ist berechtigt, sich binnen einer Frist von zwei Wochen, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Übertragungsanzeige, vom Vertrag zu lösen. Maßgebend für die Fristeinhaltung ist der rechtzeitige Eingang der Willenserklärung bei myITporta GmbHl. Bei einem Rechtsgeschäft, an dem ein Verbraucher nicht beteiligt ist, steht dem Kunden ein Recht, sich wegen der Übertragung von Pflichten vom Vertrag zu lösen, nicht zu; in diesem Fall ist eine Übertragung von Pflichten auf einen Dritten auch ohne Zustimmung des Kunden wirksam, wenn hierfür seitens IT Consult AG ein berechtigtes Interesse besteht, IT Consult AG die berechtigten Interessen dem Kunden mitgeteilt hat und die Interessen des Kunden durch eine Pflichtenübertragung nicht erheblich beeinträchtigt werden. Liegen diese drei Voraussetzungen nicht vor, kann sich der Kunde entsprechend der in 3) Satz 2 und 3 festgelegten Regelung vom Vertrag lösen. Erforderlich ist lediglich eine Abtretungsanzeige.

2.2.5. Übergang der Sachgefahr

(1) Die Gefahr eines zufälligen Untergangs der zu liefernden Sachen geht auf den Kunden über, sobald sie dem Kunden übergeben wurden. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde sich in Annahmeverzug befindet.

(2) Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs der zu liefernden Sachen bereits zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem eine Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager verlassen hat, auch im Fall einer frachtfreien Lieferung, und wenn der Kunde eine Versendung der Ware ausdrücklich oder konkludent, insbesondere durch die Angabe einer Lieferanschrift, gewünscht hat. Verzögert sich hierbei der Versand auf Wunsch des Kunden, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über, wobei IT Consult AG berechtigt aber nicht verpflichtet ist, die Lieferung im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern.

2.2.6. Widerrufsrechte

Sofern der Kunde Verbraucher ist, stehen ihm die gesetzlichen Widerrufsrechte zu. Es gelten die üblichen gesetzlichen Ausschlussgründe.

2.3. Pflichtverletzungen 2.3.1. Zahlungsverzug des Kunden

(1) Befindet sich ein Kunde mit seiner Zahlungspflicht in Verzug und wird er unter Terminbestimmung erneut zur Zahlung gemahnt, erfolgt dies immer unter Aufrechterhaltung des Verzuges.

(2) IT Consult AG kann, ungeachtet der ihr sonst zustehenden Rechte, die gelieferten Sachen zur Sicherung ihrer Ansprüche zurückholen bzw. zurücknehmen, wenn der Kunde mit zwei aufeinander folgenden Zahlungen in Verzug gerät.

IT Consult AG behält sich weitere Rechte ausdrücklich vor. IT Consult AG muss dem Kunden diese Maßnahme zuvor angekündigt und eine angemessene Nachfrist zur Zahlung gesetzt haben. IT Consult AG wird dem Kunden binnen eines Monats nach der Rücknahme erklären, welche Rechte IT Consult AG im Zusammenhang mit dem Zahlungsverzug des Kunden geltend machen wird. Diese Monatsfrist beginnt erst, wenn IT Consult AG alle gelieferten Sachen in deren Gesamtheit vom Kunden zurückerhalten hat.

(3) IT Consult AG kann die Durchführung eines Vertrages bzw. mehrerer, zeitlich und sachlich miteinander verbundener Verträge einstellen, wenn der Kunde mit einer ihm obliegenden Zahlung in Verzug kommt oder wenn konkrete Anhaltspunkte einer bevorstehenden Zahlungsunfähigkeit des Kunden vorliegen. In diesem Fall kann IT Consult AG Zahlung bzw. Teilzahlung Zug-um-Zug gegen Lieferung bzw. Teillieferung verlangen, auch wenn im Vertrag für IT Consult AG eine Vorleistungspflicht vereinbart wurde. IT Consult AG ist zusätzlich berechtigt, für noch nicht fällige Forderungen die Gestellung ausreichender Sicherheiten zu verlangen. Stellt der Kunde die verlangten Sicherheiten nicht oder nicht in ausreichender Höhe, kann IT Consult AG ihrerseits die Leistung zurückhalten und die sich aus der Pflichtverletzung des Kunden ergebenden Ansprüche geltend machen.

(4) Wird ein Auftrag durch den Kunden annulliert, behält sich IT Consult AG das Recht vor, dadurch entgangenen Gewinn geltend zu machen. In jedem Fall sind Kosten, die bereits angefallen sind, und Preiserhöhungen infolge Auftragsreduktion vom Kunden zu übernehmen.

(5) Wenn keine zusätzlichen schriftlichen Vereinbarungen zwischen IT Consult AG und dem Kunden getroffen wurden ist der gesamte offene Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge vom Kunden zu bezahlen. Wird die Zahlung nicht wie vereinbart geleistet, gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. IT Consult AG behält sich das Recht vor, zusätzlich Verzugszinsen in Höhe des von IT Consult AG zu entrichtenden Kontokorrentzinssatzes zu verlangen.

2.3.2. Verzug des Kunden mit der Annahme der Leistung

(1) Nimmt der Kunde die ihm angebotene vertragsgemäße Leistung nicht an, ist IT Consult AG nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist berechtigt, über die zu liefernden Sachen anderweit zu verfügen. In diesem Fall wird IT Consult AG den Kunden binnen einer angemessen verlängerten Frist ersatzweise beliefern. Für IT Consult AG besteht keine Verpflichtung zu einer Ersatzlieferung, wenn die verkaufte Ware trotz zumutbarer Anstrengungen nicht oder nur wesentlich überteuert beschafft werden kann. Unter diesen Umständen erlischt der Ersatzlieferungsanspruch des Kunden, nachdem IT Consult AG dem Kunden die Unmöglichkeit oder erhebliche Erschwerung angezeigt hat, es sei denn, der Kunde erklärt sich mit einer von IT Consult AG angebotenen alternativen Liefermöglichkeit einverstanden.

(2) Nimmt der Kunde bei einem Rechtsgeschäft, an dem ein Verbraucher nicht beteiligt ist, die von IT Consult AG angebotene vertragsgemäße Leistung nicht an und befindet er sich aufgrund dessen im Annahmeverzug, kann IT Consult AG, ohne einen Nachweis, 20 % des vereinbarten Preises für die angebotene Leistung als Entschädigung verlangen. IT Consult AG bleibt die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens vorbehalten. Dem Kunden ist es unbenommen nachzuweisen, dass IT Consult AG nur ein wesentlich niedrigerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

(3) Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, ist IT Consult AG bei einem Rechtsgeschäft, an dem ein Verbraucher nicht beteiligt ist, berechtigt, dem Kunden die durch eine Lagerung entstehenden Kosten, mindestens 0,017 % des Rechnungsbetrages pro angefangenem Tag, in Rechnung zu stellen. Dieser Anspruch steht IT Consult AG ab dem ersten Monat nach Anzeige seiner Versandbereitschaft zu.

2.3.3. Gewährleistungspflichten IT Consult AG / Untersuchungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde hat Mängel, Schäden und eventuelle Beanstandungen unverzüglich schriftlich geltend zu machen
Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlischt ein Anspruch des Kunden, es sei denn, der Mangel war bei Untersuchung innerhalb der Frist nicht erkennbar oder – bei der Überlassung an Nichtkaufleute- nicht offensichtlich.
(2) Die Gewährleistungspflichten beginnen mit Gefahrübergang.
(3) Bei einem Rechtsgeschäft, an dem ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beginnen die Gewährleistungsfristen im Fall einer Versendung der Waren mit Übergabe an die Transportperson.
(4) Im Fall eines Verbrauchsgüterkaufs (§ 474 BGB) beträgt die Gewährleistungsfrist für neue Sachen zwei Jahre und für gebrauchte Sachen ein Jahr, es sei denn, dass IT Consult AG einen Mangel der gelieferten Sache arglistig verschwiegen hat.
(5) Bei einem Rechtsgeschäft, an dem ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt die Gewährleistungsfrist für neue Sachen ein Jahr, für gebrauchte Sachen ist eine Gewährleistung ausgeschlossen, es sei denn, dass IT Consult AG in diesen Fällen den Mangel arglistig verschwiegen hat.
(6) Bei einem Rechtsgeschäft, an dem ein Verbraucher nicht beteiligt ist, hat der Kunde die gelieferte Ware nach Erhalt unverzüglich auf Mängel, insbesondere auf Mengenabweichungen und offensichtliche sonstige Mängel zu untersuchen ( § 377 HBG). Offensichtlich in diesem Sinne sind solche Mängel, die so offen zu Tage treten, dass sie auch dem nicht fachkundigen Durchschnittskäufer ohne besondere Aufmerksamkeit und ohne weiteres auffallen. Mängel (Mengenabweichungen und offensichtliche Mängel) hat der Kunde IT Consult AG innerhalb von fünf Arbeitstagen (= Arbeitstage sind Montag bis Freitag) nach Ablieferung schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Rügefrist sind jegliche Gewährleistungsansprüche wegen Mengenabweichungen und offensichtlichen Mängeln ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mitteilung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für Mengenabweichungen und offensichtliche Mängel, für den Zeitpunkt der Feststellung und die Rechtzeitigkeit der Absendung der Mitteilung an IT Consult AG. Darüber hinaus muss der Kunde IT Consult AG nachprüfbare Unterlagen über Art und Auftreten der Material- oder Herstellerfehler zur Verfügung stellen und bei der Eingrenzung von Fehlern mitwirken.
(7) Bei einem Rechtsgeschäft, an dem ein Verbraucher nicht beteiligt ist, leistet IT Consult AG zunächst nach ihrer Wahl die Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Als Mängelbeseitigung gilt insbesondere auch die Lieferung von Updates und Umgehungslösungen. Dem Vertragspartner steht ein solches Wahlrecht nicht zu. IT Consult AG steht zur Ausübung seines diesbezüglichen Wahlrechts eine angemessene Frist zu. Sofern die IT Consult AG sich für die Nacherfüllung entscheidet und diese scheitert, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Das Rücktrittsrecht ist jedoch für nur geringfügige Vertragswidrigkeiten (Pflichtverletzungen), insbesondere für nur geringfügige Mengenabweichungen oder Mängel, ausgeschlossen.
(8) Wählt bei einem Rechtsgeschäft, an dem ein Verbraucher nicht beteiligt ist, der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch auf Ersatz des unmittelbaren oder mittelbaren Schadens zu.
(9) Der Kunde hat IT Consult AG bei der Fehlerbeseitigung im Rahmen des ihm Zumutbaren zu unterstützen.
(10) Sind die aufgetretenen Fehler auf Umstände zurückzuführen, die IT Consult AG nicht zu vertreten hat, sondern die aus der Sphäre und dem Risikobereich des Kunden stammen, entfällt eine Gewährleistungspflicht. Dies gilt zum Beispiel bei Störungen infolge Benutzung ungeeigneten Betriebsmaterials oder im Falle einer Nichtbeachtung von Installationsvoraussetzungen. Des weiteren entfällt eine Gewährleistung, wenn der Kunde Änderungen oder Eingriffe am Kaufgegenstand vorgenommen hat, es sei denn, der Kunde weist im Zusammenhang mit der Fehlermeldung an IT Consult AG nach, dass der Eingriff für den Fehler nicht ursächlich war. Bezieht der Kunde Updates oder Upgrades direkt vom Hersteller von Standardsoftware (bspw. durch Online-Download via Internet), so haftet IT Consult AG nicht für daraus entstehende Fehler und Mängel. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass ein Fehler oder Mangel nicht auf einem bei dem Softwarehersteller bezogenen Update oder Upgrade beruht. Die zugunsten eines Verbrauchers geltende Vermutungsregelung des § 476 BGB bleibt unberührt.
(11) Der Kunde hat Fehler, die bei vertragsgemäßer Nutzung auftreten, IT Consult AG unverzüglich in nachvollziehbarer Form mit Angabe der für eine Fehlerbeseitigung geeigneten Information zu melden. Die Meldung hat im beiderseitigen Interesse schriftlich zu erfolgen. Bei PC´s einschließlich Software findet die Fehlerbeseitigung am Sitz von IT Consult AG statt. Der Kunde wird den PC ordnungsgemäß verpackt einschließlich der Verbindungskabel anliefern. Bei Software übersendet IT Consult AG dem Kunden eine Korrekturmaßnahme zum Überspielen. Bei einem Rechtsgeschäft, an dem ein Verbraucher nicht beteiligt ist, hat der Kunde für die Dauer der Gewährleistungsfrist alle erforderlichen technischen Einrichtungen auf seine Kosten in Betrieb zu halten; dies gilt auch für Telefonverbindungen und Übertragungsleitungen.
(12) Ist IT Consult AG auf Grund einer Fehlermeldung des Kunden tätig geworden, ohne dass ein Fehler vorlag, kann IT Consult AG vom Kunden die Vergütung seines damit verbundenen Aufwandes verlangen.
(13) Der Anspruch des Kunden auf Fehlerbeseitigung ist ausgeschlossen, wenn der Fehler nicht reproduzierbar ist oder nicht anhand maschinell erzeugter Ausgaben aufgezeigt werden kann.

2.3.4.

Bei einem Rechtsgeschäft, an dem ein Verbraucher nicht beteiligt ist, sind Schadensersatzansprüche gegen die IT Consult AG bzw. deren Erfüllungsgehilfen über die in 2.3.3. genannten Gewährleistungsrechte ausgeschlossen. Sofern ein Verbraucher beteiligt ist, haftet die IT Consult AG für alle Schäden nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt für alle Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund. Die Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt. Die Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt und in jedem Fall auf die Höhe der Haftpflichtversicherung der IT Consult AG begrenzt.

2.3.5. Mahnungen

Sofern Mahnungen erforderlich sind, werden diese dem Kunden mit einer Höhe von 15,00 EUR gesondert in Rechnung gestellt.

3.1. Allgemeine Regelungen 3.1.1. Bei einem Rechtsgeschäft, an dem ein Verbraucher nicht beteiligt ist, stellt der Kunde das notwendige Personal, Dienstleistungen, Ausrüstung und sonstige Materialen und Maßnahmen zur Verfügung, die IT Consult AG zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten benötigt.

 

3.1.2.

Bei einem Rechtsgeschäft, an dem ein Verbraucher nicht beteiligt ist, überprüft der Kunde IT Consult AG, bei etwa gelieferten Zwischenergebnissen und Zwischenberichten aus Leistungen des Dienstleistungs- und Beratungsgeschäfts, unverzüglich und informiert IT Consult AG unverzüglich über erforderliche Korrekturen und Änderungswünsche.

3.1.3. Sofern der Kunden von Seiten der IT Consult AG Logos, Daten oder weitere schriftliche Informationen erhält müssen diese bei Vertragsbeendigung umgehend zurückgegeben oder entfernt beziehungsweise gelöscht werden.

 

4.1. Vertragsstrafe

Sofern der Vertragspartner seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt, behält sich die IT Consult AG die Erhebung einer Vertragsstrafe in Höhe von 20% über dem Rechnungsbetrag vor.

Durch die Vertragsstrafe werden weitergehende Ansprüche der myIT portal GmbH weder ausgeschlossen noch beschränkt.

5.1. Zusätzliche Bedingungen für das Rechtsverhältnis zu Händlern

Ist der Kunde von IT Consult AG selbst Händler, gelten zusätzlich folgende Bedingungen:

5.1.1.

Bei Vorliegen eines Verbrauchsgüterkaufs zwischen dem Händler und einem Käufer ist IT Consult AG im Verhältnis zum Händler berechtigt aber nicht verpflichtet, Mängelansprüche des Verbrauchers im Zusammenhang mit von IT Consult AG gelieferten Waren selbst zu befriedigen. Der Händler nimmt die vom Verbraucher als mangelhaft bezeichnete Sache entgegen und informiert IT Consult AG. IT Consult AG lässt die Sache auf eigene Kosten beim Händler abholen. IT Consult AG liefert die Sache nach seiner Wahl entweder in mangelfreiem Zustand zurück oder eine mangelfreie Sache an den Händler aus, der die Sache wiederum dem Verbraucher aushändigt. Dadurch entstehende Aufwendungen des Händlers (§ 478 Abs. 2 BGB) werden ihm von IT Consult AG im Einzelfall mit pauschal 15,00 € zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer gegen Rechnungslegung erstattet. Weitergehende Aufwendungsersatzansprüche des Händlers sind ausgeschlossen.

5.1.2.

Der Händler darf öffentliche Äußerungen im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB über Produkte, die Gegenstand einer Liefervereinbarung zwischen dem Händler und IT Consult AG sind, nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung mit IT Consult AG oder nach Maßgabe der eigenen Angaben von IT Consult AG zu diesen Produkten abgeben. Verbreitet der Händler öffentliche Äußerungen ohne Beachtung dieser Voraussetzungen, stellen im Verhältnis von IT Consult AG zum Händler eventuelle Abweichungen der tatsächlichen Produktbeschaffenheit von den öffentlichen Äußerungen keinen Mangel des Produktes dar.

6.1. Rahmenbedingungen (Deutsches Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort, Ausfuhr von DV-Anlagen) 6.1.1.

Ein zwischen dem Kunden und IT Consult AG geschlossener Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Die Anwendung des einheitlichen internationalen Kaufrechts (EKG und EAG) und des einheitlichen UN – Kaufrechts (Convention on Contracts for the international Sale of Goods) wird ausgeschlossen, sofern IT Consult AG als Lieferant oder Dienstleister auftritt.

6.1.2.

Die Vertragssprache ist deutsch.

6.1.3.

Ist der Kunde Unternehmer bzw. Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich – rechtliches Sondervermögen, gilt für alle Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis als Gerichtsstand Mannheim. IT Consult AG ist auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

6.1.4.

Als Gerichtsstand gilt darüber hinaus auch Mannheim, falls der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung IT Consult AG nicht bekannt ist. IT Consult AG ist auch berechtigt, am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kunden zu klagen.

6.1.5.

Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, ist der Erfüllungsort für die Lieferungen und Leistungen von IT Consult AG sowie der Zahlungsort für Zahlungen des Kunden Mannheim. Die Ausfuhr von Datenverarbeitungsanlagen unterliegt gesonderten Ausfuhrkontrollbestimmungen. Die Ausfuhr bedarf der Zustimmung der zuständigen Stellen.

7.1. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in den Bedingungen eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was der Verwender bzw. die Vertragsparteien gewollt haben oder was der Verwender bzw. die Vertragsparteien gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.

IT Consult AG
Sophienstraße 15
68165 Mannheim

Stand August 2006